Aufbauschulung nach §3 Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt für Servicemitarbeiter
Termin: 29.10.2021
Dauer: 6 Std.
Zeitplan: 09:00 - 14:00 Uhr
Beschreibung
Wer in Sachsen-Anhalt eine Spielhalle betreibt, ist entsprechend § 3 Spielhallengesetz verpflichtet, Spielerschutzbeauftragte und Servicemitarbeiter zu schulen.
Das Gesetz verlangt, dass die Schulung in gewissen Abständen aufzufrischen ist. Die Wiederholungsschulungen widmen sich, neben einem kurzen Überblick über evtl. neue gesetzliche Regelungen, schwerpunktmäßig der Vorbeugung und Erkennung von Spielsucht. Bei auffälligem Verhalten sollen die Servicemitarbeiter in der Lage sein, die gefährdeten Personen in geeigneter Art und Weise anzusprechen und auf Hilfsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Es wird trainiert, wie im Bedarfsfall mit aggressiven Spielern deeskalierend umgegangen werden kann. Dieses Schulungsangebot basiert auf den Empfehlungen der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt und der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt. Die Wissensvermittlung in der Schulung erfolgt anwendungsbezogen und handlungsorientiert von Fachexperten, so dass die individuelle Berücksichtigung von Fragen gewährleistet ist und fachliche Aspekte und Problemstellungen situativ behandelt werden können.
Schwerpunkte
- Neue gesetzliche Regelungen zum Glücksspiel
- Merkmale von Suchtverhalten
- Interventionsmöglichkeiten und Grenzen
- Techniken zur Deeskalation bei aggressivem Verhalten
- Gesprächstechniken im Umgang mit Besuchern
- Lernzielkontrolle/Rollenspiele
Zielgruppe
Preis
140,00 €
Dozent
Hartmut Dr. Lange
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten