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Buchführung für Einsteiger I

3-Tage-Seminar

Termin: 19.05.2025–21.05.2025

Dauer: 27 Std.

Zeitplan: jeweils 09:00 - 16:30 Uhr

Beschreibung

  • Jedes Unternehmen ist auf eine saubere Buchführung angewiesen. Sie dokumentiert alle finanziellen Geschäftsvorgänge. Ebenso wichtig: die Bilanzierung. Mit ihr lässt sich erkennen, wie es um ein Unternehmen wirtschaftlich steht und welche strategischen Entscheidungen getroffen werden sollten. Sie möchten Grundwissen in der Buchführung erlernen, um schneller und sicherer typische Geschäftsvorfälle nach aktueller Rechtslage buchen zu können? Sie möchten die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater optimieren und mehr Durchblick haben? Buchführung ist das kaufmännische A und O eines jeden Unternehmens. In diesem Seminar lernen Sie systematisch sämtliche wichtigen Geschäftsfälle kennen und trainieren deren entsprechende buchhalterische Umsetzung. So können Sie Jahresabschlüsse unterstützend mit vorbereiten und verstehen.
    Kenntnisse der Begrifflichkeiten in der Buchführung werden vorausgesetzt. Sie bekommen vor dem Seminar ein Handout mit den wichtigsten Grundbegriffen zugeschickt, die Sie zum Seminarbeginn kennen müssen.

    Der Kurs für Fortgeschrittene findet am 26.11.2025 statt.

Schwerpunkte

  • Gesetzliche Grundlagen nach Handels- und Steuerrecht
  • Aufgaben der Buchführung
  • Inventur, Inventar und Bilanz
  • Aufbau von Konten
  • Verbuchung von Geschäftsvorfällen
  • Buchung von Umsatz- und Vorsteuer
  • Grundzüge der Abschreibungen auf Sachanlagen

Zielgruppe

Alle Interessierten, die sich mit den Grundbegriffen kaufmännischen Denkens vertraut machen wollen

Preis

615,00 €

Dozent

Norman Wegner

Ort

IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH

Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg

Telefon: 0391 50548-290
Fax: 0391 50548-299

 

Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten

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Buchung

Preis:
615,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG