Rechtliche Vorgehensweise bei Mietausfällen
Termin: 29.10.2025
Dauer: 9 Std.
Zeitplan: 09:30 - 17:00 Uhr
Beschreibung
- Mietausfälle und Zahlungsprobleme bei Mietern gehören zur täglichen Praxis für Vermieter. Für Vermieter stellt sich die Schwierigkeit, die offenen Mietforderungen durchzusetzen z.B. im Mahnverfahren oder unmittelbar mit der (Urkunds-) Klage bzw. alternativ Mietverhältnisse wegen Zahlungsschwierigkeiten rechtswirksam zu beenden und abzuwickeln. Natürlich können Sie auf die Mietkautionen zurückgreifen, es empfiehlt sich jedoch nicht. Es ist einfacher und sicherer, die Mietrückstände mit gerichtlicher Hilfe zu verfolgen, als etwa noch festzustellende Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache, unterlassener Renovierungsarbeiten oder ausstehender Betriebskostenabrechnungen festzustellen. Bei Barkautionen ist die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung unproblematisch. Hier ist 215 BGB unmittelbar anwendbar. Bei Sicherheit durch Bürgschaft ist eine Aufrechnung mit verjährten Forderungen dagegen nicht möglich. Der BGH hält weder 215 BGB noch 223 Abs. 1 BGB für analog anwendbar. Also ein wahrer Rechtsdschungel. Das Seminar soll den Teilnehmern die hierzu bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten aufzeigen, um sie in diesen Fällen sicherer zu machen.
Dieses Seminar können Sie auch als Hybridteilnehmerin mitmachen, d.h. Sie werden online dazugeschaltet. Benötigt dafür wird ein guter Internetzugang, ein Headset und wenn möglich eine Kamera. Bitte geben Sie das bei der Buchung des Themas an, damit wir die Hybrizuschaltung entsprechend vorbereiten können.
Schwerpunkte
- Vertragsmanagement
- Mieterauswahl
- Selbstauskunft
- Mietforderungsmanagement
- Außergerichtliche Mietforderungsrealisierung, Kündigung
- Verwertung der Mietsicherheiten
- Mahnverfahren, Zahlungsklage, Insolvenz des Mieters
- Räumungsverfahren, Zwangsvollstreckung
Zielgruppe
Preis
260,00 €
Dozent
Steffen Dr. Gratz
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten