Rechtssichere Hausgeldabrechnungen
Termin: 08.10.2024–10.10.2024
Dauer: 12 Std.
Zeitplan: jeweils 09:00 - 13:00 Uhr (08.10., 09.10 u. 10.10.24)
Beschreibung
- Die Hausgeldabrechnung ist die Visitenkarte des WEG-Verwalters. Eine rechtssichere Hausgeldabrechnung zu erarbeiten, stellt auch erfahrene Immobilienverwalter immer wieder vor Herausforderungen. In diesem Webinar die Abrechnung so zu "gestalten", dass sie der ordentlichen Verwaltung entspricht und darüber hinaus ein Aushängeschild für Ihr Unternehmen ist. Es wird besonders auf die aktuelle Rechtsprechung zur Hausgeldabrechnung und der damit verbundenen Probleme eingegangen. Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Buchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Verwaltung von Immobilien sind eine gute Voraussetzung für dieses Webinar.
Für die Teilnahme benötigen Sie einen Internetzugang und einen Rechner mit Lautsprecher und Mikrofon. Einige Tage vor dem Termin des von Ihnen gebuchten "Live-Webinars" senden wir Ihnen einen Einwahllink und die Seminarunterlagen in digitaler Form zu.
Schwerpunkte
- Form und Inhalt der Jahresabrechnung einer Eigentümergemeinschaft - Beschlussgegenstand der Hausgeldabrechnung - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Gesamt- und Einzelabrechnung - Summe der Einzelabrechnungen - Kontenentwicklung BGH-Rechtsprechung zur Instandhaltungsrücklage
- Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Abrechnung
- Behandlung von Zahlungsrückständen des Eigentümers auf die Rücklage Abrechnungsspitze in Gesamt-/Einzelrechnung Ausnahmen und praktische Probleme
- Heizungs- und Wasserkosten in der Jahresabrechnung
- Behandlung von Rechtsverfolgungskosten in der Abrechnung
- Behandlung von Verwalterzusatzgebühren in der Abrechnung
- Umsatzsteuer in der WEG-Abrechnung
- Wirtschaftsplan und haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Zielgruppe
Preis
430,00 €
Dozent
Christian Seip
Ort
Webinar
Webinar
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten