Richtiger Umgang mit der VOB/B - Abrechnungsmanagement (3)
Termin: 28.11.2024
Dauer: 9 Std.
Zeitplan: 09:30 - 17:00 Uhr
Beschreibung
- Meist werden Bauverträge auf der Grundlage der VOB/B abgeschlossen. Die Kenntnis der wichtigsten Regelungen der VOB/B ist daher für alle Baubeteiligten unerlässlich, um auf Forderungen der anderen Baubeteiligten vertragskonform reagieren und das Bauvorhaben in der vereinbarten Qualität und kalkulierten Bauzeit fertigstellen und abrechnen zu können. Die Seminarreihe, bestehend aus vier Seminartagen, befasst sich mit der komplexen Vertrags- und Nachtragssystematik der VOB/B. Ziel dieser Seminarreihe ist es, den Teilnehmern anhand anschaulicher Praxisbeispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die wichtigsten Spielregeln der VOB/B darzustellen, damit Sie diese zur Lösung der vielfältigen Probleme in der alltäglichen Baupraxis anwenden können.
Dieser Seminarteil befasst sich mit dem komplexen Abrechnungsmanagement der VOB/B unter Berücksichtigung des seit dem 01.01.2018 geltenden gesetzlichen Bauvertragsrechts (Bauvertragliche Abrechnungsvarianten, Abrechnung gekündigter Leistungen).
Das nachfolgende Seminar ist am 11.12.2024. Bei Buchung aller vier Tage gibt es einen Rabatt von 80 Euro. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
Dieses Seminar können Sie auch als Hybridteilnehmerin mitmachen, d.h. Sie werden online dazugeschaltet. Benötigt dafür wird ein guter Internetzugang, ein Headset und wenn möglich eine Kamera. Bitte geben Sie das bei der Buchung des Themas an, damit wir die Hybrizuschaltung entsprechend vorbereiten können.
Schwerpunkte
- Abschlagsrechnungen und -zahlungen
- Schlussabrechnung und -zahlungen
- Rechnungsabzüge
- Zahlung der Vergütung
- Rechnungsstellung in Einzelfällen
- Bearbeitung zahlreicher Fall- und Rechnungsbeispiele
Zielgruppe
Preis
280,00 €
Dozent
Steffen Dr. Gratz
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten