Fördermöglichkeiten gesucht

von Birgit Ferner

Finanzielle Förderung für Weiterbildungen

Wer finanziert mir meine Weiterbildung?

In diesem Blog möchten wir Ihnen die Fördermöglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung aufzeigen – je nachdem ob der Arbeitgeber involviert sein soll oder nicht.
In unseren Beratungsgesprächen fragen wir unsere Kunden, warum sie sich qualifizieren möchten. Die Antworten sind vielfältig. So entscheiden sich z.B. viele unserer Kunden für eine Weiterbildung, weil sie mehr berufliche Freiheiten, andere Verantwortungsbereiche anstreben oder sich körperlich entlasten möchten, um gesünder im Job alt zu werden. Nicht immer unterstützen das die Unternehmen, weiterbildungswillige Arbeitnehmer können sich aber auch anderweitig Unterstützung holen. Hier ein Auszug aus den Förderprogrammen, die in unseren Maßnahmen Anwendung finden.

Aufstiegs-BAföG

Wer wird gefördert?
• Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter

Was wird gefördert?
• Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten (z.B. Meister, Fachwirte, Techniker, Erzieher oder Betriebswirte)
Folgende Angebote sind bei der IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH über dieses Programm förderfähig:
1. Geprüfter Immobilienfachwirt – WEBINAR
2. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
3. Geprüfter Technischer Fachwirt - Präsenz/Online
4. Geprüfter Industriefachwirt - Präsenz/Online
5. Geprüfter Bilanzbuchhalter - Präsenz/Online
6. Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik Teil 1 und Teil 2 - Präsenz/Online
7. Geprüfter Industriemeister Metall Teil 1 und Teil 2 - Präsenz/Online
8. Geprüfter Logistikmeister - Präsenz/Online
9. Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik - Präsenz/Online
10. Geprüfter Personalfachkaufmann - WEBINAR


Ihre Vorteile:
• Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis max. 15.000 Euro, wovon 40% als Zuschuss gefördert, der Rest über die KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen gefördert wird
• Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 40% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
• Zuschuss für Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt bis zu 2.000 Euro, wovon 40% als Zuschuss und der Rest der Fördersumme über die KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen gefördert wird
• Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro
• Beitrag zum Lebensunterhalt möglich

Was Sie beachten sollten:
• abgeschlossene Erstausbildung ist Voraussetzung für Bafög
• die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
• bei Vollzeitmaßnahmen müssen je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen stattfinden und sie dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern
• bei Teilzeitmaßnahmen müssen 18 Unterrichtsstunden im Monat absolviert werden und sie dürfen nicht länger als vier Jahre dauern
• Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen
• mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden
• Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern


Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier oder nutzen Sie die kostenlose Hotline 0800 6223634

Förderprogramm „Weiterbildung Direkt“

Wer wird gefördert?
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
• Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
• volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen oder
• volljährigen Schülerinnen und Schülern in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen

Was wird gefördert?
• Die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
•  mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro
Folgende Angebote sind bei der IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH über dieses Programm förderfähig:
1. Seminarthemen mit fachspezifischem Inhalt (alles zum Steuerrecht oder Lohn- und Gehalt oder Buchführung usw., die zusammen ein Teilnahmeentgelt von > 1000€ ergeben)
    oder IHK-Zertifikatslehrgänge
1. Geprüfter Immobilienfachwirt – WEBINAR
2. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
3. Geprüfter Technischer Fachwirt - Präsenz/Online
4. Geprüfter Industriefachwirt - Präsenz/Online
5. Geprüfter Bilanzbuchhalter - Präsenz/Online
6. Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik Teil 1 und Teil 2 - Präsenz/Online
7. Geprüfter Industriemeister Metall Teil 1 und Teil 2 - Präsenz/Online
8. Geprüfter Logistikmeister - Präsenz/Online
9. Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik - Präsenz/Online
10. Geprüfter Personalfachkaufmann - WEBINAR

Zusatzqualifikationen - Die Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten (berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen)
• nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro
Folgende Angebote sind bei der IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH über dieses Programm förderfähig:
1. Zusatzqualifikation Englisch für industriell-technische Auszubildende
2. Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende

Ihre Vorteile:
• Zuschuss bis 90 % bei monatlichem Bruttogehalt unter 1.500 Euro
• Zuschuss bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatlichem Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
• Zuschuss bis 60 % für alle anderen Berechtigten
• Zuschuss bei Zusatzqualifikationen bis zu 90 % der Gesamtkosten

Was Sie beachten sollten:
• Ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Umstellung der Vorgangsbearbeitung, da neue Richtlinie (Umstellung auf Festbetragsfinanzierung) in Kraft tritt.
• Der Antrag muss vor der geplanten Weiterbildung schriftlich und formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden.
• Ab Kosten in Höhe von 5.000 Euro sind drei Angebote einzuholen

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Weiterbildung Direkt" finden Sie hier oder nutzen Sie die kostenlose Hotline 0800 5600757

Förderprogramm „Weiterbildung Betrieb“

Wer wird gefördert?
• Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?
• Betriebliche Weiterbildungen
• Personal- und Organisationsentwicklung
Folgende Angebote sind bei der IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH über dieses Programm förderfähig:
1. IHK-Zertifikatslehrgänge,
2. Firmenseminare- und/oder -lehrgänge,
3. individuell erarbeitete Weiterbildungsangebote, die im Unternehmen umgesetzt werden

Ihre Vorteile:
• Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten für Weiterbildung
• Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind
• Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen
• Gesamtzuwendung der Weiterbildung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen
• Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten, in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten bei der Personal- und Organisationsentwicklung

Was Sie beachten sollten:
• Ab Kosten in Höhe von 5.000 Euro sind drei Angebote einzuholen
• Anträge für das Förderprogramm sind schriftlich und formgebunden zu beantragen
• die Öffentlichkeit muss auf Ihrer Webseite (sofern sie eine haben) über die Nutzung der Förderung und das eigentliche Vorhaben informiert werden
• ein Plakat (Mindestgröße A3) zum Vorhaben muss erarbeitet und in Ihrem Unternehmen veröffentlich werden

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Weiterbildung Betrieb" finden Sie hier oder nutzen Sie die kostenlose Hotline 0800 5600757

Mehr Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier oder nutzen Sie die kostenlose Hotline 0800 2623000

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